Änderung zur Hauptuntersuchung 2012

Seit dem 01. Juli 2012 gilt: Beim Überziehen des TÜV-Termins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert!!

Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wer mit ablaufender HU-Plakettte in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.

Ist die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen, wird eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnet.

Quelle: tuev-sued.de